FAQ – iPad

Einführung in Klasse 11

Ab dem Schuljahr 2022/23 werden am GM digitale Endgeräte in Form von iPads ab Jahrgang 11 eingeführt. Die Familien entscheiden freiwillig, ob sie ein digitales Endgerät zur schulischen Nutzung erwerben wollen. Auf den folgenden Seiten versuchen wir in Form von FAQs, die häufigsten Fragen zur Einführung der iPads als schulisches Lehr- und Lernmittel zu beantworten.

Inhaltsverzeichnis

Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Stand: Mai 2022.

Technische Fragen

Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten basiert auf vielfachen Erfahrungen. In Hannover arbeiten seit 2015 die Pilotschulen bereits mit iPads. Seit 2016 gibt es iPad-Klassen auch an der Realschule Wedemark. Die Erfahrungen aus diesen Schulen zeigen, dass der Unterrichtseinsatz von iPads gut funktioniert hat. Am GM wurden in den letzten Jahren zahlreiche Räume mit digitalen Tafelsystemen und AppleTVs versehen. Weiterhin wurde das Kollegium vom Schulträger Ende 2021 mit iPads ausgestattet, sodass die Wahl aus schulorganisatorischen Gründen auf diese digitalen Endgeräte fiel. Weiterhin müssen die iPads über ein Mobil Device Management (MDM) verfügen. Über dieses MDM können die digitalen Endgeräte gewartet, Apps verteilt und von den Lehrkräften in einen Prüfungsmodus ohne aktives WLAN versetzt werden. Außerdem können bestimmte Apps für den Zeitraum einer Klausur gesperrt werden. Für dieses System ist ein einheitliches Betriebssystem erforderlich. Die iPads bieten aus schulischer Sicht viele Vorteile. Hierzu zählen u. a.:

  • einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten
  • einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer (Apple TV)
  • zuverlässige Steuerung der Tablets durch die Lehrkraft:
    • Begrenzung der zu nutzenden Apps
    • Freigabe des Internets
    • Prüfungsmodus
  • einfache und zuverlässige Zusammenarbeit:
    • Teilen von Dokumenten (via AirDrop)
    • Kollaboratives Arbeiten
    • Präsentation von Arbeitsergebnissen
  • großes Angebot an schulbezogenen Apps
  • intuitive Nutzung
  • Stabilität des Systems / langfristige Versorgung mit (Sicherheits-)Updates
  • lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag
  • großes Angebot von Lehrerfortbildungen (u. a. digitale Bildungswochen)
  • Vernetzung mit anderen Schulen in der Gemeinde und der Stadt Hannover möglich.

Die Einheitlichkeit der Geräte ist uns als Institution Schule sehr wichtig. Wir möchten nicht, dass unsere Schüler*innen ihre Geräte untereinander vergleichen. Damit eine reibungslose Nutzung der Geräte im Unterricht gewährleistet werden kann, soll einheitlich folgende Modellvariante angeschafft werden: iPad 2021, 9. Generation, 10,2“, 64 GB, WiFi. Als Alternative kann das 256 GB-Modell erworben werden. Die Geräte werden beim Anbieter mit einer UAG-Schutzhülle ausgehändigt und besitzen einen Versicherungsschutz. Fragen zum Zubehör (Stift, Tastatur etc.) werden bei Frage 6 beantwortet.

In den letzten Monaten sind die technischen Voraussetzungen am GM für digitales Lernen stark verbessert worden. Alle Unterrichtsräume weisen nach einem Ausbau 2022 einen separaten Accesspoint auf, sodass allen Lernenden eine zuverlässige und stabile WLAN-Verbindung zur Verfügung steht. Es sind bereits zahlreiche Klassen- und Fachräume mit digitalen Tafeln versehen worden und der Schulträger will im Kalenderjahr 2022 siebzehn weitere analoge Räume mit digitalen Präsentationstechniken ausstatten. Zu Beginn des Kalenderjahrs 2023 werden dann über 30 Räume mit digitalen Tafelsystemen versehen sein.

Fragen zum Bestellvorgang und zu den Kosten

Über die Schule können die digitalen Endgeräte zentral bei einem Education Anbieter erworben werden. Der zentrale Bestellvorgang läuft über den Anbieter „AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung) – Mobiles Lernen“. Bei dieser Bestellung gibt es für die Familien zwei grundsätzlich unterschiedliche Optionen: ein Miet-Modell oder den Sofortkauf. Bei beiden Modellen sind die Hülle und der Versicherungsschutz in den angegebenen Preisen inbegriffen. Die monatliche Rate bzw. der Preis für den Sofortkauf richten sich nach der von uns angenommenen Nutzungsdauer von drei Schuljahren bis zum Erhalt des Abiturzeugnisses.

Die genauen Preise finden Sie auf unserer Homepage (siehe unten auf dieser Seite). Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Herrn Wiese (c.wiese@gym-mellendorf.de).

Das Gymnasium Mellendorf hat das Ziel, dass alle Schüler*innen ein iPad nutzen können. Dies gilt besonders für finanzschwächere Familien. Beim Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“ besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung aus dem Bildungsfond zu stellen. Im Antrag des Anbieters heißt es: „Alle Schüler der Klasse sollen unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern und sozialen Gegebenheiten in die Lage versetzt werden, ein Notebook/Tablet zur Miete zu erhalten. Die Förderung dient zur Unterstützung von bedürftigen Eltern. Sie ist eine freiwillige Leistung der AfB gemeinnützige GmbH, ohne rechtlichen Anspruch für die beantragende Person. Eltern, die für ein Notebook/Tablet nicht den kompletten Mietbetrag aufgrund einer der unten aufgeführten Punkte bezahlen können, werden mit bis zu max. 50 % der Mietrate aus den Bildungsfonds unterstützt. Die AfB gemeinnützige GmbH ist mit der Verwaltung des Bildungsfonds beauftragt und hat somit die Aufgabe, nur wirklich bedürftigen Eltern mit Mittel des Bildungsfonds zu unterstützen.“ Unter dem Link (https://www.afb-schule.de/fileadmin/user_upload/AfB-Schule/Formulare/04_Antrag_Foerderung.pdf) finden Sie das entsprechende Formular.

Weiterhin hat auch der Schulträger seine finanzielle Unterstützung angekündigt. Bei der Unterstützung in Finanzierungsfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wiese (c.wiese@gym-mellendorf.de).

Die Anschaffung dieses Zubehörs ist nicht verpflichtend. Es steht den Familien frei, ob sie derartiges Zubehör für sinnvoll oder nicht sinnvoll erachten. Die Arbeitsgruppe Digitalisierung am GM befürwortet zumindest die Anschaffung eines Stiftes, um das iPad im Unterricht vielseitig gewinnbringend einzusetzen. Der Stift stellt eine sinnvolle Ergänzung der besonderen Eigenschaften eines Tablets dar. Weiterhin kann die Tastatur auch im Hinblick auf das Verfassen der Facharbeit in der Qualifikationsphase oder für die spätere Studien- und Berufswelt durchaus eine gewinnbringende Anschaffung sein. Auch der Erwerb der Tastatur befürwortet die AG Digitalisierung. Eine Verpflichtung zur Anschaffung des Stiftes bzw. der Tastatur besteht jedoch nicht. Im Zuge zukünftiger Evaluationen kann es aber auch zu einer Etablierung derartigen Zubehörs kommen.

Die iPads werden in der Schule als Arbeitsgerät eingesetzt. Daher ist es für uns wichtig, dass die Geräte stets einsatzbereit sind. Um zu gewährleisten, dass die Geräte beim täglichen Einsatz in der Schule und zu Hause sowie beim Transport vor Beschädigungen geschützt sind, ist eine Hülle, die Gerät und Display schützt, unerlässlich. Für den unerwarteten Schadensfall bietet die Versicherung die Gewährleistung, dass zum einen sofort ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann und zum anderen eine Reparatur oder ggf. ein Ersatz nicht an Finanzierungsproblemen scheitert. Hierbei wird beim Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“ eine Eigenbeteiligung fällig (Schaden: 75 €, Diebstahl: 150 €).

Die Beschaffung der iPads erfolgt zentral über den Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“. „AfB – Mobiles Lernen“ agiert seit vielen Jahren in ganz Deutschland und verfügt demnach über einen großen Erfahrungsschatz. Das Unternehmen hat sich auf die Ausstattung von Schulen und Schüler*innen mit digitaler Technik spezialisiert. Die Eltern bestellen die Geräte direkt über ein Online-Portal. Die verschiedenen Pakete beziehen sich auf die Speicherkapazität (64 GB oder 256 GB Speicher) und auf die Auswahl des zusätzlichen Zubehörs (Stift bzw. Tastatur). Der Kauf- bzw. Mietvertrag wird direkt mit dem Vertragspartner „AfB – Mobiles Lernen“ abgeschlossen. Zahlungen sind erst nach Aushändigung der Geräte nach den Sommerferien 2022/23 fällig. Eine detaillierte Erklärung des Bestellvorgangs und der Vertragsbedingungen finden Sie im Servicebereich unserer Homepage.

Mit der zentral gesteuerten Anschaffung der Geräte soll ein reibungsloser Einstieg in die Arbeit mit den iPads zum Schuljahresbeginn 2022/23 gewährleistet werden. Nur auf diesem Weg kann sichergestellt werden, dass alle Schüler*innen zum gleichen Zeitpunkt über ein grundsätzlich identisch ausgestattetes Gerät, auf dem die identische Software und Apps installiert sind, verfügen. Alle Geräte müssen in der Schule zentral erfasst und in ein Verwaltungssystem (MDM) integriert werden. Das MDM erlaubt die Kontrolle der Endgeräte (z. B. durch die App Classroom) durch die Lehrkräfte. Weiterhin können die iPads in Prüfungssituationen in den so genannten Prüfungsmodus geschaltet werden.

Aus schulorganisatorischer Sicht bevorzugen wir die Anschaffung von iPads durch den Education Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“. Die Geräte werden durch den Anbieter registriert (DEP-Service) und können problemlos in das Mobile Device Management (MDM) der Schule integriert werden. Sollten Familien bereits über gekaufte iPads zu Hause verfügen, werden wir als Schule als einmalige Ausnahme in diesem Sommer versuchen, die Geräte in das System unserer Schule zu integrieren. Die mögliche Einbindung privater Geräte ist an folgende Regelungen gebunden:

  • Das häusliche iPad muss in das System der Schule integriert werden. Die Schule muss daher ein schulinternes Profil auf das häusliche Gerät spielen, damit das privat erworbene Endgerät auch im Unterricht eingesetzt und von den Lehrkräften kontrolliert werden kann. Dies stellt die Grundvoraussetzung der Einbindung privater Geräte in das MDM der Schule dar. Dafür muss das private iPad auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Die Schule hat hierbei keinen Zugriff auf private Daten des Besitzers. Ohne das Aufspielen des Schul-Profils kann ein privat gekauftes Gerät nicht in der Schule verwendet werden!
  • Ein schulischer Support bei technischen Schwierigkeiten kann nicht garantiert werden.
  • Haftungsfragen sind im Vorfeld zu klären. Für die privaten Geräte besteht kein Versicherungs- und Diebstahlschutz durch einen Anbieter.
  • Zusätzlich können die Apps nicht durch die Schule auf die Geräte gespielt werden. Die Eltern müssen sich in diesen Fällen eigenständig um die Bezahlung und Installation von schulischen Apps kümmern.

Die Schule gibt für das digitale Lernen verbindliche Apps vor. Wir sind bemüht, die Kosten möglichst gering zu halten. Auf den iPads sind bereits viele kostenlose Apps installiert. Hierzu zählen u. a. Pages, Notizen, Keynote, iMovie. Dennoch kann es aus unterrichtlichen Zwecken im begründeten Fall (z. B. auf Antrag einer Fachgruppe) auch sein, dass weitere kostenpflichtige Apps erworben werden müssen. Bei den Pilotschulen in Hannover betragen die zusätzlichen App-Gebühren einmalig ca. 30 €.

Über die Herstellergarantie hinaus sind die Geräte gegen Displaybruch, Wasserschaden etc. versichert. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an die Firma „AfB – Mobiles Lernen“. Die Eigenbeteiligung im Schadensfall liegt bei 75 €. Die Schule stellt für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät (Pool-Gerät) zur Verfügung. Dieses Gerät ist versichert.

Sollten Schäden bei den privaten iPads entstehen, kann die Schule keine Pool-Geräte den betroffenen Schüler*innen aushändigen.

Grundsätzlich sind die Geräte gegen Diebstahl versichert. Sollten iPads aus mangelhafter Sorgfaltspflicht (z. B. im Bus liegen gelassen) verloren gehen, haften die Eltern selbst. Sollte ein Endgerät nachweislich gestohlen werden, so deckt die Versicherung diesen Schaden bei einer Eigenbeteiligung von 150 € ab.

Private iPads sind im Falle eines Diebstahls nicht über die Schule / den Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“ versichert.

Der Vertrag mit der Firma „AfB – Mobiles Lernen“ basiert auf einer angenommenen Nutzung bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Der Mietvertrag läuft daher über 36 Monate. Im Anschluss endet der Versicherungsschutz. Die gemieteten Geräte können entweder zurückgegeben werden oder durch die Zahlung von ca. drei weiteren Monatsraten als Privateigentum übernommen werden (vgl. Vertragsdetails).

Verlässt ein/eine Schüler*in während oder nach der 11. Klasse die Schule und kündigt den abgeschlossenen Vertrag beim Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“, sind nur 2 Monatsraten Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Ab dem 12. Jahrgang wären 4 Monatsraten Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.

Schulorganisatorische und unterrichtliche Fragen

Das iPad ist immer so zu nutzen, dass andere Personen nicht beim Lernen gestört oder in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Daher werden im Vorfeld transparent verbindliche Regeln aufgestellt und allen Beteiligten kommuniziert. Die Regeln werden allen Schüler*innen vor dem Einsatz der iPads im Unterricht ausgehändigt und müssen von Schüler*innen und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der zentrale Aspekt ist hierbei, dass die Geräte im Schulalltag ausschließlich als Arbeitsmittel zu nutzen sind. Alle Regeln sind in der Nutzungsordnung – iPads am GM (Sep. 2022) festgehalten.

Die App „Classroom“ ermöglicht die Kontrolle der digitalen Endgeräte der Schüler*innen. Diese App ermöglicht, dass die iPads in einen Unterrichtsmodus gesetzt werden. Dadurch kann jede Lehrkraft je nach Fach unterschiedliche Apps zulassen oder sperren. Die konkrete Unterrichtsumgebung kann somit jede Lehrkraft individuell für den eigenen Unterricht festlegen. Nicht jede Lehrkraft wird in jeder Stunde von dieser Option Gebrauch machen. Die Schüler*innen sind aber informiert, dass die Lehrkräfte ganz einfach einen Zugriff auf ihre iPads haben. Aus schulischer Sicht ist der Prüfungsmodus für uns wichtig. In Klausuren können dadurch nur bestimmte Apps (z. B. Wörterbücher oder die Formelsammlung) erlaubt werden. So können die Schüler*innen während Klassenarbeiten und Klausuren die Funktionen des iPads passgenau und prüfungssicher nutzen.

Dies werden die jeweiligen Fachgruppen auf ihren Fachkonferenzen entscheiden. Selbstverständlich können noch Schulbücher erworben werden. Die eBooks sind momentan mit meist geringeren zusätzlichen Kosten verbunden (ca. 3 €). Sie werden diesbezüglich ggf. von den Fach- oder Klassenlehrern informiert. Viele Schulbuchverlage arbeiten momentan an der Weitergestaltung ihrer eBooks, so dass sich auf diesem Gebiet zukünftig noch einiges tun wird. Diese Beobachtungen werden wir als Schule zukünftig im Blick behalten.

Die Apps, die in der Schule benötigt werden, werden automatisch auf das iPad der Schüler*innen installiert. Sie müssen demnach nicht selbst Apps installieren.

Sollte Ihr Kind ein bereits von Ihnen im Vorfeld erworbenes iPad in die Schule mitbringen, sind Sie als Erziehungsberechtigte für die Installation der benötigten schulischen Apps verantwortlich.

Die Mitnahme ins Ausland ist prinzipiell möglich. Die erworbenen Geräte sind auch im Ausland versichert. Sollte Ihr Kind einen Auslandsaufenthalt planen und Sie möchten beim Anbieter „AfB – Mobiles Lernen“ ein iPad erwerben, schreiben Sie bitte frühzeitig eine E-Mail an c.wiese@gym-mellendorf.de. In diesen Fällen möchten wir die Ausgabe der digitalen Endgeräte natürlich individuell vor der Abreise ermöglichen. Die Einführungstage werden die Schüler*innen, die ins Ausland gehen, zu Beginn des Schuljahres 2022/23 verpassen. Es ist jedoch möglich, dass für die betroffenen Schüler*innen ein Alternativtermin zu Beginn des 2. Schulhalbjahres organisiert wird.

Nach heutiger Erlasslage werden alle Klausuren in der Sekundarstufe II analog geschrieben. Dies betrifft auch die schriftlichen Abiturprüfungen. Die iPads können in den Abiturprüfungen aber auch Einsatz finden. Hier wäre u. a. der Einsatz digitaler Wörterbücher, die Formelsammlung, eine Taschenrechner-App denkbar. Im Prüfungsfach P5 kann hingegen eine Präsentationsprüfung absolviert werden, die z. B. auf dem iPad zu Hause vorbereitet werden kann.

Die Schüler*innen in der Sekundarstufe II dürfen die iPads in ihren Freistunden und in den Pausen nutzen. Das Internet muss den Schüler*innen dafür aber nicht zwangsläufig freigegeben werden.

Fragen zur Nutzung der iPads zu Hause

Bei dem Betriebssystem iOS gibt es die Möglichkeit, die Bildschirmzeit zu begrenzen. In den Einstellungen finden Sie die Rubrik „Bildschirmzeit“, in der Sie die iPad-Nutzung Ihres Kindes im Hinblick auf die Nutzungsdauer und die Nutzungsart beobachten, aber auch steuern können (https://support.apple.com/de-de/HT208982). Um nicht nur die iPad-Zeit, sondern auch die Nutzung von Smartphone oder Spielkonsole zu steuern, können Sie entsprechende Einstellungen am WLAN-Router zu Hause vornehmen. Bedenken Sie aber, dass eine Daten-Flatrate fürs Handy viele Begrenzungsbemühungen verhindert, weil auch das iPad über das Smartphone mit dem Internet verbunden werden kann.

Wir als Schule sind aber der Meinung, dass das gemeinsame Reflektieren sowie das Vereinbaren und Einhalten von gemeinsam entwickelten Absprachen von Eltern mit ihren Kindern nachhaltiger erscheint. Bei Frage 24 finden Sie weitere Unterstützungshilfen.

Das Internet und die damit verbundene Mediennutzung prägen zunehmend den Alltag von Schüler*innen und Erwachsenen. Besonders bei Eltern treten viele Fragen auf, weil es häufig zu Diskussionen daheim kommt. Aus diesem Grund haben wir diese Informationen, Tipps und Links für Sie zusammengestellt.