3-G-Regelung gilt auch bei Einschulung am Gymnasium

Am Freitag, den 3. September werden am Gymnasium Mellendorf 160 neue Fünftklässler eingeschult. Die Einladungen für die drei Veranstaltungen am Freitagvormittag (8.00, 9.00, 10.00) sind bereits vor den Ferien an die Elternhäuser verschickt worden.

Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt nun vor, dass alle teilnehmenden Gäste nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Alle neuen Fünftklässler können sich daher am Donnerstag, den 02. September in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr klassenweise ihre Schnelltests auf dem Schulhof (Fritz-Sennheiser-Platz 2) abholen. Die Erziehungsberechtigten werden um die Nutzung der örtlichen Schnellteststation am LIDL-Parkplatz in Mellendorf gebeten, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

Die Schule bittet darum, dass die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen.