Die Schulleitung informiert …

Der Zutritt von schulfremden Personen ist während des Schulbetriebs laut Vorgabe des Kultusministeriums auf ein Minimum zu beschränken. Gäste müssen sich in ein Besucherbuch (vgl. Foto) im Sekretariat eintragen. Eine Begleitung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt (Ausnahmen regelt die Schulleitung).

Archiv