Wichtige Information zu Videokonferenzen und Hybridunterricht

In der dieser Woche erreicht alle Schüler*innen über das Aufgabenmodul ein Formular, dass die Nutzungsbedingungen für Hybridunterricht und Videokonferenzen festlegt. Die Schulleitung bittet um Unterschrift und ein Upload bis Ende der Woche. Genaue Informationen erhalten Sie und Ihr heute am Montag, den 08.03.2021 über das Aufgabenmodul.

Hier sind die inhaltlichen Textauszüge, bitte laden Sie das PDF-Dokument über das Aufgabenmodul (Herr Plüß ist der Ansprechpartner) zur Unterschrift herunter.

 

Videokonferenz und Hybridunterricht – Nutzungsordnung des Gymnasiums Mellendorf

Ziel der Nutzungsordnung

Die Nutzungsordnung legt für alle am (digitalen) Schulleben Beteiligten verbindliche Regeln fest.

Vereinbarung zur Durchführung von digitalem Unterricht am Gymnasium Mellendorf

Das Gymnasium Mellendorf nutzt zur Durchführung von digitalem Unterricht die Videokonferenztools des IServ sowie BigBlueButton. Hierfür werden den Schüler*innen vor einer Videokonferenz Zugangsdaten (Einladungslink oder Freigabe für einen bestimmten Videokonferenzraum) zur Verfügung gestellt, welche den Zutritt zur Videokonferenz ermöglich.  

Die Schülerin / Der Schüler versichert, bei der Nutzung der Videokonferenztools die nachfolgenden Regelungen sowohl während des Online-Unterrichts als auch bei selbstständiger Nutzung zu beachten:

  • Die Software darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für Videokonferenzen ohne Beteiligung einer Lehrkraft, wenn diese ausdrücklich erlaubt werden (bspw. Projektarbeit, Lerngruppen, Gruppenräume).
  • Es ist untersagt, sich während einer Videokonferenz mit seinem digitalen Endgerät in öffentliche / ungesicherte Netzwerke einzuwählen.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die des Strafrechts, Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechtes und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
  • Die erhaltenen Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Kenntnisnahme durch eine unbefugte Person sind die Schule und die betreffende Lehrkraft umgehend zu informieren.
  • Das Speichern und auch das Aufnehmen der Videokonferenzen sind nicht erlaubt. Ebenso ist es verboten, während des Unterrichts Screenshots, Fotos oder Videos zu erstellen.
  • Die Teilnahme Dritter am Online-Unterricht bzw. den Videokonferenzen ist nicht gestattet. Dies beinhaltet auch das Mithören Dritter sowie sonstige Formen des Zugänglichmachens des Unterrichts bzw. der Videokonferenzen. Personenbezogene Daten anderer Schüler*innen sowie der Lehrkräfte dürfen Dritten nicht preisgegeben werden. Der Austausch von Materialen wie Texten, Bildern, Musik oder Tönen zwischen den Nutzern ist ausschließlich zu schulischen Zwecken und nur dann gestattet, wenn das hochgeladene Material nicht gegen Urheberrechtsgesetze verstößt.
  • Es ist verboten, pornografisches, gewaltverherrlichendes Material oder Anleitungen zum Hervorrufen von Gefahren oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu versenden oder zu verbreiten. Das Urheberrecht, der Datenschutz und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte müssen jederzeit beachtet werden.
  • Es wird erwartet, dass Mails und Chats stets mit einer höflichen Anrede sowie mit korrektem Satzbau, korrekter Rechtschreibung und Zeichensetzung geschrieben sind. Werden Fotos oder andere Dateien verschickt oder hochgeladen, ist dies nur sinnvoll, wenn die darauf abgebildeten Texte oder sonstigen Darstellungen auch lesbar bzw. erkennbar sind. In anderen Fällen werden die Lehrkräfte keine Rückmeldungen geben und die Bearbeitung ggf. entsprechend als ungenügend bewerten.

Darüber hinaus erfordert die Teilnahme an Videokonferenzen die Beachtung der folgenden Verhaltensregeln:

  • Ich verwende für die Registrierung bei BigBlueButton ausschließlich meinen Klarnamen.
  • Ich konzentriere mich auf den Unterricht und habe mein dafür notwendiges Material schon vor der Videokonferenz an meinem Arbeitsplatz.
  • Ich schalte mein Mikrofon stumm, wenn ich nicht spreche, um Störungen zu vermeiden.
  • Ich begegne meinen Mitschüler*innen und meiner Lehrkraft mit Respekt und Höflichkeit. Dabei beachte ich die Gesprächsregeln: Ich lasse andere ausreden, höre aktiv zu und führe keine Nebengespräche mit meinem Handy oder mit Personen im Umfeld.
  • Wenn ich etwas sagen möchte, nutze ich die die Funktion Hand heben, um mich wie im Präsenzunterricht zu melden oder schreibe – je nach Vereinbarung mit der Lehrkraft – ein „m“ in den Chat.
  • Im Verhinderungsfall gilt die übliche Entschuldigungsregel (Krankmeldung über das Sekretariat und schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten). Mir / Uns ist bewusst, dass das Nichtbeachten als unentschuldigtes Fehlen gewertet und gegebenenfalls geahndet werden kann.
  • Ich nehme an der Videokonferenz persönlich und die gesamte Zeit teil. Kurze Abwesenheiten melde ich über das entsprechende Symbol im Status an. Mit der Anmeldung an der Konferenz bestätige ich meine körperliche Anwesenheit.

Je nach Art und Schwere möglicher Vergehen gegen die Nutzungsvereinbarung sind schulische oder sogar außerschulische Konsequenzen möglich. Die Schule behält sich vor, ggf. diese Nutzungsordnung zu ändern oder zu erweitern, falls es die Umstände erfordern.

Einverständniserklärung (Unterschrift) für die Durchführung von digitalem Unterricht findet sich im Aufgabenmodul.

 

Einverständniserklärung zum Hybridunterricht

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es dazu kommen, dass Schüler*innen nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen können, sondern im sogenannten Distanzlernen verbleiben / verbleiben müssen (bspw. im Szenario B oder aufgrund vulnerabler Angehöriger).

Um den betroffenen Schüler*innen zu Hause dennoch eine Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen, möchten wir ggf. den Unterricht via Videokonferenz übertragen. Hierbei werden Bild- und Tonaufnahmen von den Anwesenden im Klassenraum gemacht und auf ein privates Endgerät in den Haushalt des / der Schüler*in übertragen. Für die Übermittlung der Daten wird IServ oder BigBlueButton genutzt (s.o.). Die Auswahl des Konferenzmoduls liegt im Ermessen der Lehrkraft. Es gilt die Nutzungsordnung des Gymnasiums Mellendorf.

Für die Durchführung von Videokonferenzen im Präsenzunterricht ist die Einwilligung des / der Erziehungsberechtigten bzw. des / der anwesenden Schüler*in Voraussetzung. Diese Einwilligung ist freiwillig, sie kann jederzeit widerrufen werden.

Sollte nicht eingewilligt werden, entstehen dir / Ihnen keine Nachteile. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Einverständniserklärung (Unterschrift) für den Hybridunterricht findet sich im Aufgabenmodul.

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